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Wer kann ein Au-Pair aufnehmen?

Als Familie gelten Ehepaare, unverheiratete Paare, eingetragene gleichgeschlechtliche Lebenspartner und Alleinerziehende.

Als Voraussetzung für die Aufnahme eines Au-Pairs gilt:

• dass mindestens ein Kind unter 18 Jahren im Haushalt lebt
• In Ihrer Familie muss als Muttersprache Deutsch gesprochen werden
• Mindestens ein erwachsenes Familienmitglied muss die deutsche Staatsangehörigkeit bzw. die Staatsangehörigkeit eines EU/EWR-Staates oder der Schweiz besitzen
• In besonderen Ausnahmefällen ist auch ein Au-Pair-Aufenthalt in einer ausländischen Familie möglich, in der Deutsch die Umgangsprache ist
• Das Au-Pair darf nicht mit der Gastfamilie verwandt sein

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