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Die Pflichten der Gastfamilie
gegenüber dem Au-Pair

• Aufnahme des Au-Pair als gleichgestelltes Mitglied in der Familie
• Freie Unterkunft und Verpflegung
• Bereitstellung eines eigenen Zimmer zur Verfügung innerhalb der Wohnung oder dem Haus
• Möglichkeit für das Au-Pair, mindestens zweimal wöchentlich an einem Sprachkurs teilzunehmen
• Einhaltung der maximalen Arbeitszeiten von 30 Wochenstunden (inkl. Babysitting)
• 4 freie Abende in der Woche
• Das Arbeitsfeld umfasst Kinderbetreuung und leichte Hausarbeiten (eventuell Hilfe bei der Haustierbetreuung)
• Übernahme von Versicherung für den Fall der Krankheit, Schwangerschaft und Geburt sowie eines Unfalls für das Au-Pair
• Kostenübernahme für die Fahrkarte zur Sprachschule
• Sprachkurskostenübernahme je nach Vertragsgestaltung
• Vier Wochen bezahlter Urlaub bei einem Aufenthalt von 12 Monaten. Bei einem kürzerem Aufenthalt mindestens zwei Tage pro Monat. Die Feiertage sind grundsätzlich frei, oder werden durch Freizeit ausgeglichen
• Taschengeld in der Höhe von 260,- Euro monatlich

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