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Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Pflichten der Agentur
Au-Pair Agentur „aveBavaria" verpflichtet sich gegenüber der Gastfamilie folgende Leistungen zu erbringen: Information über die derzeitigen Au-Pair Bedingungen und Aufnahmemodalitäten eines Au-Pair’s. Unterstützung bei der Beantragung des Visums, der Arbeitsgenehmigung und der Einladeformalitäten (Einladungsschreiben, Au-Pair Vertrag usw.) Aushändigen der Bewerbungsunterlagen von Au-pair Bewerbern (komplette Adresse, Foto, Fragebogen, „Brief an die Gastfamilie“ usw.) Unsere Agentur verpflichtet sich, den Auftraggeber sowie das Au-Pair während des gesamten Aufenthaltes in der Gastfamilie zu betreuen. Unter anderem bieten wir an: telefonische Erreichbarkeit in Notfällen (auch außerhalb der Bürozeiten), Organisation der Au-Pair Treffen, Hilfe bei der Suche nach einer Sprachschule, Suche nach einer geeigneten Au-Pair Versicherung. Sollte es zwischen dem Au-pair und der Gastfamilie zu unlösbaren Problemen kommen, so ist die Agentur gehalten diese zu schlichten und sich ggf. um Vermittlung eines anderen Au-Pair’s zu kümmern.

§ 2 Pflichten der Gastfamilie
Die Gastfamilie hat die AGB der Vermittleragentur sowie das Merkblatt „Info der Bundesanstalt für Arbeit für Gastfamilien" gelesen und verpflichtet sich, die darin aufgeführten Bedingungen einzuhalten, dies sind im Besonderen: Die Einhaltung einer Wochenarbeitszeit des Au-Pair’s von maximal 30 Stunden. Der Einsatz ist flexibel aufteilbar, die Arbeitszeit darf 6 Stunden pro Tag aber nicht überschreiten. Freie Kost und die Bereitstellung eines separaten, beheizbaren, ausreichend möblierten Zimmers (mind. 8 qm). Integrierung des Au-Pair’s in die Familie. Die Zahlung von mind. 260,- Euro monatlich an das Au-Pair als Taschengeld. Eine Monatsfahrkarte für den öffentlichen Nahverkehr zu bezahlen oder Fahrdienste zur Sprachschule zu leisten. Bei einem Aufenthalt von 12 Monaten Gewährung von vier Wochen Urlaub für das Au-Pair bei Weiterzahlung des Taschengeldes. Bei kürzeren Aufenthalten entsprechend. In der Wochenplanung findet der Besuch der Sprachschule Berücksichtigung. Die Umgangssprache in der Gastfamilie ist Deutsch. Die Familie fördert die Teilnahme des Au-Pair’s an kulturellen und gesellschaftlichen Veranstaltungen und gewährleistet die dazu erforderliche Mobilität. Die Gastfamilie gewährleistet, dass sein Au-Pair jederzeit mit der Au-Pair Agentur aveBavaria telefonieren kann. Die Gastfamilie ist verpflichtet, das Au-Pair unverzüglich nach dessen Ankunft in Deutschland (innerhalb einer Woche) beim zuständigen Einwohnermeldeamt anzumelden, das Visum verlängern zu lassen und bei der Agentur für Arbeit eine Arbeitserlaubnis zu beantragen. Alle damit verbundenen Kosten gehen zu Lasten des Auftraggebers. Die Gastfamilie übernimmt die Pflicht, rechtzeitig vor der Ankunft des Au-Pair’s für dessen gesamte Aufenthaltsdauer eine ausreichende Versicherung für den Fall von Krankheit bzw. Unfall abzuschließen. Eine Kopie der Versicherungspolice ist uns als Agentur innerhalb von 4 Wochen nach Ankunft zur Einsichtnahme zur Verfügung zu stellen. Das Datum der Ankunft und der Abreise des Au-Pair’s bzw. eines Wechsel-Au-Pair, sowie Kündigung oder Umzug muss die Gastfamilie der Au-Pair Agentur aveBavaria schriftlich mitteilen.

§ 3 Gebühren
Alle unsere Gebühren sind Nettogebühren, da gemäß § 19 Abs.1 UstG keine Berechnung der Umsatzsteuer auf die Gebühren erfolgt. Bei Abschluss eines Vertrages wird je nach gewünschter Dauer des Au-Pair Aufenthaltes eine gestaffelte Gebühr erhoben. Ist eine Laufzeit von 6-9 Monaten bei dem Au-Pair vorgesehen, beträgt die Gebühr 190 Euro, bei Aufenthalt von 10 – 12 Monaten 290 Euro. Stammkunden erhalten eine Ermäßigung von 20% auf die Vermittlungsgebühr. Möchte eine Gastfamilie lediglich Hilfe für die Einladeformalitäten durch unsere Agentur in Anspruch nehmen, weil sie das Au-Pair selbst angeworben hat (z.B. durch Bekannte), so berechnen wir eine Gebühr von 100 Euro (von 9 bis 12 Monaten), 85 Euro (von 6 bis 9 Monaten), 70 Euro (von 1 bis 5 Monaten) für diesen Dienst. Bei Wechsel eines Au-Pair’s in eine neue Gastfamilie trägt diese die Fahrtkosten der Anreise, ebenso für Vorstellungsgespräch oder Besuche. Die neue Gastfamilie benötigt für eine Umvermittlung einen Au-Pair Vertrag und eine Umvermittlungsanzeige für die Behörden. Das Au-Pair darf seine Arbeit erst aufnehmen wenn eine erneute Arbeitserlaubnis erteilt und die neue Gastfamilie im Reisepass des Au-Pair’s eingetragen wurde. Alle Gebühren sind durch Rechnungsstellung per Überweisung mit einem Zahlungsziel von 10 Tagen zahlbar auf das Konto der Au-Pair Agentur „aveBavaria“ Nina Buchberger bei der Sparkasse Moosburg a. d. Isar | BLZ: 74351740 | Konto: 324043 Erst wenn das Au-Pair bei Ihnen angekommen ist, ist die Rechnung zu bezahlen. Garantieleistung: Erfolgt die Trennung von einem Au-Pair mit einem vorgesehenen 12-monatigem Aufenthalt innerhalb der ersten 6 Wochen nach der Einreise, so hat die Gastfamilie Anspruch auf eine kostenlose Neuvermittlung. Diese Garantieleistung entfällt für Wechsel Au-Pair’s, selbst angeworbene Au-Pair’s sowie Au-Pair’s mit einem geplanten Aufenthalt von weniger als 12 Monaten. Nimmt die Gastfamilie die kostenlose Neuvermittlung nicht in Anspruch, so erstattet die Agentur die Hälfte von der Gesamtgebühr an den Auftraggeber zurück. Die Gewährleistung ist jedoch ausgeschlossen, falls sich die Gastgeberfamilie selbst ein Verschulden zurechnen lassen muss, das für die Auflösung des Au-Pair Verhältnisses ursächlich ist. Dies ist insbesondere immer dann gegeben, wenn Pflichten nach §2 der Vereinbarung verletzt werden oder wenn falsche Angaben gegenüber der Agentur gemacht wurden (Dissens über die Geschäftsgrundlage).

§ 4 Kündigung
Das Au-Pair Verhältnis endet nach Ablauf der vereinbarten Zeit ohne dass es einer Kündigung bedarf. Bei einer vorzeitigen Auflösung des Au-Pair Vertrages durch einen der beiden Vertragspartner ist die Agentur sofort zu informieren. Erst nach Rücksprache können die erforderlich werdenden Abmeldungen des Au-Pair’s vorgenommen werden. Die Kündigungsfrist beträgt 14 Tage. In diesem Zeitraum wird sich die Agentur bemühen für das Au-Pair eine neue Gastfamilie zu finden. Liegt zur Kündigung ein schwerwiegender Grund vor, kann jedoch fristlos gekündigt werden. Sollte unsere Agentur durch eine vorzeitige Kündigung einem Au-Pair aus sozialen Gründen Kost und Logie gewähren müssen, so werden alle anfallenden Kosten (u.U. auch Fahrtkosten) dem letzten Auftraggeber angelastet.

§ 5 Rücktritt
Gelderstattungsgarantie: Sollte das Au-Pair kein Visum erhalten oder aus persönlichen Gründen, wie Krankheit oder geänderter Lebenspläne usw., nicht zur Gastfamilie anreisen, ist diese berechtigt vom Vertrag zurückzutreten. Tritt die Gastfamilie vom Vermittlungsvertrag zurück (vor oder nach Visumsbeantragung für das Au-Pair), hat sie eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50 % der jeweiligen Gesamtgebühr an die Agentur zu entrichten.

§ 6 Haftungsausschluss
Eine Haftung der Agentur für Schäden der Gastfamilie, welche im Zusammenhang mit dem Au-Pair Vertrag auftreten, ist ausdrücklich ausgeschlossen. Bei der Auswahl von geeigneten Bewerbern ist die Agentur auf wahrheitsgemäße Angaben (Fragebogen, Fotos, Referenzen, Anschreiben, usw.) der jeweiligen Bewerber angewiesen. Die Agentur kann gegenüber der Gastfamilie für die Richtigkeit der Angaben keinerlei Haftung übernehmen. Beiden Parteien ist bekannt, dass es sich bei der Leistung der Agentur um eine Dienstleistung handelt, die mit der Ankunft des Au-Pair’s in der Gastfamilie abgeschlossen ist. Für den Erfolg des Au-pair Verhältnisses über den gesamten Aufenthalt wird nicht gehaftet. Die Agentur haftet nicht für Ausfallzeiten eines Au-Pair’s bei Visumsablehnung der Botschaft, Unstimmigkeiten mit sonstigen Behörden oder aber plötzlicher Absage durch das Au-Pair selbst. Bei intensiver Mitarbeit der Gastfamilie bei behördlichen Angelegenheiten oder aber wesentlicher Verspätung des Eintreffens des Au-Pair Bewerbers hat die Gastfamilie keinen Anspruch auf Minderung der Gesamtgebühr. Unsere Agentur haftet nicht für eventuell anfallende zusätzliche Kosten für die Vermittlung. Die Agentur haftet nicht für und nicht gegenüber dem Au-Pair Bewerber und der Gastfamilie. Das Au-Pair steht in keinem juristischen Verhältnis zur Agentur; die Dienstleistung beschränkt sich auf die Vermittlung eines Au-Pair’s in die Gastfamilie. Sollte trotz aller Bemühungen keine Vermittlung zustande kommen, können daraus keine Schaden-Ersatzansprüche geltend gemacht werden. Weder gegenüber der Gastfamilie noch gegenüber Dritten haftet die Agentur für Schäden, die das Au-Pair mittelbar oder unmittelbar verursacht. Sie übernimmt keinerlei Haftung für Zahlungsverpflichtungen, die das Au-Pair mit der Gastfamilie oder Dritten eingegangen ist. Die Vermittlungs-Agentur haftet nicht für Schäden die evtl. durch ansteckende Krankheiten des Au-Pair Bewerbers entstehen. Wir empfehlen jeder Gastfamilie sofort nach Ankunft des Au-Pair’s in Deutschland medizinische Untersuchungen durchführen zu lassen. Ein Haftungsanspruch an die Agentur ist somit ausgeschlossen. Mündliche Vereinbarungen mit dem Au-Pair oder der Agentur haben keine Gültigkeit.

§ 7 Sonstiges
Durch Unterzeichnung dieses Vertrages erklärt sich der Auftraggeber einverstanden, dass seine persönlichen Daten von der Agentur verarbeitet, gespeichert und an Dritte weitergeben werden, soweit dies im zweckgebundenen und zeitlichen Rahmen der Vermittlungs- und Betreuungstätigkeit erfolgt. Die Gastfamilie ist mit der Weitergabe ihrer Adressangaben für die Kontaktaufnahme von Au-Pair’s in Deutschland untereinander einverstanden. Die Gastfamilie bestätigt ausdrücklich von unserer Agentur darüber belehrt worden zu sein, dass die Beschäftigung eines Au-Pair’s nur mit einem gültigen Au-Pair Visum (gültig für alle visumpflichtigen Länder) und einer Arbeitserlaubnis möglich ist. Eine Beschäftigung ohne gültige Arbeitserlaubnis ist nach SGB § 404 strafbar. Der Gastfamilie wird der Missbrauch von Daten ausdrücklich untersagt. Dies beinhaltet die Weitergabe von Adressen etc. von Partneragenturen sowie deren Bewerber-Daten. Ein Verstoß wird die Agentur ggs. strafrechtlich verfolgen. Die Agentur hat das Recht Gastfamilien oder Au-Pair’s, die für die Vermittlung nachweislich falsche Angaben einreichten, gegen die gesetzlichen Bestimmungen verstoßen oder die Richtlinien des EU-Abkommens für Au-Pair nicht erfüllen, von der Vermittlung auszuschließen und u.U. den zuständigen Behörden zu melden. Alle kostenlosen Leistungen unserer Agentur sind freiwillig und sind von jeglicher Haftung ausgeschlossen.

§ 8 Schlussbestimmung
Änderungen oder eigenmächtige Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Das gleiche gilt auch für die Änderung dieser Bestimmung. Mündliche Vereinbarungen sind nicht getroffen worden. Sollten Teile dieses Vertrages unwirksam oder ungültig sein oder werden, so wird die Rechtskräftigkeit der Bedingungen im Übrigen nicht berührt. Die Bestimmungen dieses Vertrages bleiben wirksam wenn die Gastfamilie einen neuen Au-pair-Bewerber über unsere Agentur aufnimmt und kein neuer Vertrag abgeschlossen wird. Als Gerichtsstand wird Freising vereinbart. Auf die Rechtskräftigkeit der Parteien aus diesem Vertrag findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.

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